Rechtliche Situation Poker in der Schweiz (Rechtslage)
Ist in der Schweiz Pokern um Geld ausserhalb von Casinos legal oder illegal? Diese Frage stellen sich nicht nur Hobbypokerspieler. Die rechtliche Situation in der Schweiz ist noch nicht in allen Fällen glasklar, dennoch möchten wir die "klaren" und wissenswerten rechtlichen Rahmenbedingungen hier benennen. Wir von holdem-poker.ch sind keine Rechtsexperten, haben uns nach einigen Anfragen aber mit der Rechtslage auseinander gesetzt. Wir haben den Inhalt dieses Texts nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, übernehmen aber für Fehler oder Unklarheiten der Inhalte keinerlei Verantwortung. Unser Disclaimer gilt für alle unserer Seiten!
Ist es in der Schweiz legal oder illegal, ausserhalb von Casinos um Geld zu Pokern?
Illegal! Das Gesetz verbietet es, ausserhalb konzessionierter Spielbanken Spiele um Geld zu Spielen, wenn der Gewinn überwiegend vom Glück abhängt. Das Pokern wird in der Schweiz als Glücksspiel eingestuft (Stand Dezember 2009, keine kurzfristige Änderung absehbar). Es ist egal, wie hoch der Einsatz ist, oder ob die Preise als Sach- oder Geldbeträge ausbezahlt werden.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, es gibt Ausnahmen. Es ist möglich für Pokerturniere bei der Eidgenössischen Spielbankenkomission (ESBK) eine Bewilligung einzuholen. Entscheidend ist, dass der Ausgang des Turniers überwiegend vom Können und nicht vom Glück abhängig ist. Das heisst, die Blinds müssen im Vergleich zum Startstack gering sein und dürfen nur langsam ansteigen. Nur wenn eine Bewilligung der ESBK vorliegt ist ein Turnier zulässig und somit legal.
Bundesgerichtsentscheid ändert die rechtliche Situation der Pokerturniere per 2. Juni 2010!!! Obiger Text 'Gibt es Ausnahmen?' somit per 2. Juni 2010 nicht mehr gültig!
Am 2. Juni 2010 kommuniziert das Bundesgericht ein Urteil, welches am 20. Mai gefällt wurde. Download Bundesgerichtsentscheid Poker Turniere. Kurz zusammengefasst, darf per 2. Juni 2010 in der Schweiz auch mit einer Liznenz der ESBK kein Pokerturnier mehr veranstaltet werden. Pokerturniere, welche ausserhalb von konzessionierten Casinos organisiert werden, sind wieder als illegal einzstufen.
Wer macht sich bei Verstössen strafbar und wie sieht die Bestrafung aus?
Strafbar macht sich nur der Veranstalter des Cashgames oder Turniers. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Veranstalter am Spiel beteiligt ist, oder nicht. Das Mitspielen an solchen Veranstaltungen ist straffrei, jedoch kann der Turniereinsatz oder das Spielmaterial beschlagnahmt werden. Der Veranstalter kann mit einer Busse bis zu 500'000 CHF bestraft werden.
Wie sieht die Situation beim Online-Poker aus?
Online-Poker Spieler mit Wohnsitz in der Schweiz machen sich durch das Spielen von Poker im Internet NICHT strafbar, denn auch beim Online Poker liegt nur eine Strafandrohung gegen den Poker-Veranstalter, in diesem Falle gegen den Online-Poker Anbieter, vor. Sollte aber ein Strafverfahren gegen den Online-Poker Anbieter durchgeführt werden, so kann es sein, dass das investierte Geld (resp. das Guthaben beim jeweiligen Online-Poker Anbieter) beschlagnahmt wird. Bisher ist nicht bekannt, dass es je eine derartige Beschlagnahmung gegeben hätte. Die bekanntesten Online-Poker Anbieter haben ihren Sitz ohnehin ausserhalb der Schweiz und operieren zu 100 % seriös.
Neuster Trend - Motion durch Nationalrat gutgeheissen.
Am 3. März 2010 wurde im Nationalrat eine Motion zum Thema Poker gutgeheissen. Wenn der Ständerat die Motion auch gutheisst, wird der Bundesrat beauftragt, sowohl die Teilnahme an als auch die Veranstaltung von privaten Pokerspielen im Freundeskreis zu legalisieren. Für die Schweizer Pokerspieler wäre dies eine sehr positive Entwicklung. Warum soll Jassen um Geld erlaubt sein und Pokern um Geld nicht?
Details zur Motion sind unter folgendem Link abrufbar: Motion Entkriminalisierung des privaten Pokerspiels
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